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TTIP - USA / EU - Handelsabkommen

TTIP - Generalangriff der Konzerne auf Staat und Gesellschaft

Einführung

Überschrift und nebenstehende VortragsAnkündigung klingen dramatisch. Wie kann ein Handelsabkommen zwischen den USA und der EU so scharf bewertet werden? Handelsabkommen haben auch für viele politisch Interessierte in der Regel nichts Beunruhigendes. Und Handelsabkommen werden von den Medien und von Politikern auch entsprechend beschrieben: gewinnbringend für die Vertragspartner und für alle Betroffenen. So auch die Transatlantische Handels- und Investitions Partnerschaft TTIP. Diese wird nach Aussagen der EU-Kommission ein Füllhorn  der Wohltaten über die transatlantischen Gesellschaften ausschütten: Lohnsteigerungen für alle und viele Arbeitsplätze verheißen die Akteure der EU in Brüssel. Politiker und Publizisten in Deutschland haben dies fleißig nachgesprochen. Allerdings kann der kritische Beobachter feststellen, dass die Claqueure verhaltener waren als in vergleichbaren Fällen. Die kritischen Stimmen sind nicht nur auf die Gegenöffentlichkeit beschränkt, sie finden sich auch in Zeitungen des mainstreams und in den öffentlich-rechtlichen Sendern. Der Grund ist einfach und wird in der Überschrift genannt: Dies Abkommen entpuppt sich bei näherer Betrachtung als gezielter Anschlag der Konzerne auf den demokratischen Staat und die soziale Gesellschaft. Und diesem Eindruck konnten sich auch zahlreiche politische Beobachter nicht entziehen, die sonst politische Ausrichtung der EU befürwortend begleiten.

Bevor wir auf den Inhalt dieses Handelsabkommens eingehen, ein Wort noch zur Paradoxie der Situation. Befürworter und Kritiker beschäftigen sich mit einem Abkommen, das noch gar nicht existiert, das in der Verhandlungs- und Entwurfsphase ist. Verhandelt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit, sieht man davon ab, dass diese Exklusivität nicht für die Lobbyisten und Pressuregroups des Finanzkapitals und der Konzerne gilt (1). Diese sitzen meist sogar an den Verhandlungstischen, wenn nicht sogar die Vertragstexte von den Fachjuristen der darauf spezialisierten Kanzleien mitgeschrieben werden. 

Woher man dies weiß? Es gibt gezielte „Indiskretionen“, und Verhandlungstexte werden geleakt (wie im letzten Absatz angemerkt) und in die Öffentlichkeit lanciert. So zeichnet sich in Umrissen ab, was als Verhandlungsergebnis der EU-Kommission (unter Begleitung der nationalen Regierungen) eines Tages den Parlamenten zur kurzfristigen Ratifizierung angeboten wird.

Worum nun geht es in diesem Handelsabkommen?

Es soll die größte Freihandelszone der Welt geschaffen werden, dafür sollen Handelshemmnisse weitgehend abgebaut werden:

1. durch möglichst weitgehende Absenkung bestehender Zollschranken

2. durch Beseitigung nicht-tarifärer Handelshindernisse

3. durch ein Investitionsschutzabkommen

ad 1: Handelsbarrieren durch Zollschranken

Der Präsident der EU-Kommission, Manuel Barroso, verspricht Wachstum, Innovation und neue Jobs in erheblichem Ausmaß, wenn die Zollschranken beiseitigt werden. Die Realität sieht anders aus: Die Zollgrenzen zwischen den Blöcken sind jetzt schon so niedrig, dass der Effekt der Zollsenkung gering sein dürfte (2). Alle Wachstums- und Arbeitsplatzeffekte beruhen auf völlig unrealistischen statischen Berechnungen. Jascha Jaworsky von Attac-Kiel hat in einem Beitrag der OnlineZeitung Maskenfall die offiziellen Prognosen der Kommission als KaffeesatzLeserei entlarvt (s. www.maskenfall.de).

Zwischenergebnis:

Nehmen wir die Verheißungen der Zollsenkungen als das, was sie sind: leeres Stroh und Propaganda. Monitor (ARD) hat ein Interview mit dem verantwortlichen EU-Handelskommissar Karel de Gucht gesendet, dies ist entlarvend und belegt auf eindrucksvolle Weise meine These. Gucht, mit seinen eigenen Zahlen konfrontiert, geriet sichtbar in Verlegenheit und musste das Interview zwischenzeitlich abbrechen (WDR Monitor-Interview vom 30.1.2014, im Internet unschwer zu finden).

ad 2: Nicht-tarifäre Handelshemmnisse

Darunter versteht man gesetzliche Vorschriften zum Gesundheitsschutz, zur Produktsicherheit, oder zum Umweltschutz, um einige Bereiche zu nennen, in denen staatliche oder supranationale (EU) Regeln aufgestellt sind zum Schutz der Menschen und der Umwelt. Diese Regeln sind in den USA und in der EU oft unterschiedlich ausgelegt, was dann für die Produzenten den internationalen Handel erschwert oder sogar unmöglich macht.(3)

Als schlichtes Beispiel haben es die US-amerikanischen Chlorhühnchen zu einiger Berühmtheit gebracht: Chlor wird in den USA eingesetzt, um Hühnerfleisch bei der Warenproduktion zu reinigen, in der EU ist dieses Verfahren verboten. Wenn hier nun das nicht-tarifäre Handelshemmnis beseitigt werden soll, heißt es in der Konsequenz, dass die Konsumenten in Europa sich an den Verzehr mit Chlor gereinigter Hühner gewöhnen müssen. Zwar spricht der EU-Kommissar de Gucht in seinen beschwichtigenden Reden von einer gegenseitigen Anerkennung unterschiedlicher Regulierungsansätze. Aber das ist ein Euphemismus, der so typisch für die Sprache des Neoliberalismus ist. Denn: entweder werden die Hühnchen in Chlor gebadet oder man lässt es im Sinne des Verbraucherschutzes sein. Eine dritte Möglichkeit gibt es nicht, also kann von einer gegenseitigen Anerkennung der Standards nicht die Rede sein. Entsprechendes gilt auch für die meisten anderen Bereiche.

Gegenseitige Anerkennung von Regulierungsstandards bedeutet also in der Praxis eine Absenkung der Standards für die Verbraucher. Wer dabei profitiert und den Gewinn macht, ist leicht auszumachen: Denn aus der Sicht gewinnorientierten Konzerne sind solche Standards zum Schutz der Verbraucher nichts anderes als Handelshemmnisse mit den entsprechenden Gewinnausfällen. Werden die Handelshemmnisse gesenkt, erhöht sich der Profit, und das Risiko tragen die Menschen in den USA und der EU.

Eine Auflistung wahrscheinlicher Übereinkünfte zum Wohl der Konzerne:

Sicherheitsstandards bei Lebensmitteln (GRAS_Einstufung): In der EU gilt das Vorsorgeprinzip: Solange nicht nachgewiesen ist, dass ein bestimmter Stoff unschädlich ist, gilt er als gefährlich. Umgekehrt in den USA. Hier muss die Schädlichkeit nachgewiesen sein, sonst gilt bis zum gegenteiligen Beweis die Risikofreiheit.(4)

Zulassung von Biotechnologie-Produkten (auch genveränderte Produkte): Betreiber der Zulassung solcher Produkte in der EU ist der Verband der Biotechnik-Unternehmen in Deutschland und Europa. Mitglied in diesem Verband ist auch der in der Öffentlichkeit für seine Geschäftspraktiken stark kritisierte US-Multi Monsanto.

Zulassung des Wachstumshormons Ractopamin im Produktionsprozess von Schweinefleisch auf Druck des amerikanischen Fleischinstituts AMI, obwohl dieses Hormon wegen seiner Gesundheitsrisiken in 160 Staaten verboten ist.

Beseitigung des US-Gesetzes über die Modernisierung der Lebensmittelsicherheit (FDA Food Safety Modernization Act) von 2011 auf Druck von Business Europe (Unternehmensverband In der EU).

Beseitigung des EU-Emissionshandelssystems zur Klimapolitik auf Druck des Verbandes der US-Flugbranche (Airlines for America).

Rücknahme von Kontrollen und einschränkender Regeln für den Finanzsektor nach der Finanzkrise. Dies würde zu einer Liberalisierung und Deregulierung führen, und zwar für Regeln, die nach der Finanzkrise eingeführt worden, aber auch für geplante Regulierungsmaßnahmen in einzelnen Staaten.

Um abschließend ein weiteres Thema zu nennen: Internet- und IT-Unternehmen, in der Digital Trade Coalition zusammengeschlossen, wünschen eine Aufweichung der bestehenden EU-Datenschutzregeln.

Diese Auflistung ist eine Auswahl geplanter Deregulierungen und Absenkungen von Standards, die der Gesundheit und dem Wohl der Verbraucher  dienen. Sie ist unvollständig, und könnte erweitert werden um die Bereiche Arbeitsschutz, Antirauchergesetze, Fracking, Ausschreibung staatlicher Projekte, Gesetze über Wasserschutz oder Einschränkungen des Rohstoffanbaus (5).

Zwischenergebnis:

Dies alles belegt die einleitende These von Generalangriff der KonzernMultis auf Staat und Gesellschaft in den USA und der EU. Es zeigt sich auch, dass bei den Verhandlungen die Konzerne auf beiden Seiten profitieren wollen. Also wird es darauf hinauslaufen, dass man sich auf die niedrigsten Standards einigt Die Parteien in den vertragsaushandelnden Ländern machen sich zum Handlanger von Konzerninteressen. Dass hier offenbar ein Unbehagen besteht, erklärt die verschleiernde und beschwichtigende Propagandasprache, wenn Politiker der EU oder der Nationalstaaten sich äußern. Sie wollen ihre schäbige und zum Schaden der Menschen ausgelegte Lobbytätigkeit verschleiern. Dieses Abkommen scheut das Licht der Öffentlichkeit, also die freie und ungehinderte Diskussion . Das mögliche Bollwerk Europäisches Parlament -dieses ist für die Ratifizierung unumgänglich -muss im Handstreich genommen werden. Wie man das macht, ist aus der Vergangenheit (ESM oder Fiskalpakt) bekannt: Die Abkommen werden erst kurz vor der Ratifizierung den Abgeordneten zugänglich gemacht, und dies dann in einer Sprache, die mehrfach kodiert ist. Sie ist verharmlosend, andererseits kompliziert und nahezu unverständlich wegen der fachsprachlichen Begriffe und der Verweise auf Hunderte von Subabkommen. Um die Tragweite der Inhalte abschätzen zu können, müsste eine kritische Leserschaft sich in eine Fachsprache einarbeiten, Hunderte von Subabkommen lesen und die Euphemismen in Klartext übersetzen können. Ob die Abgeordneten dies unter Zeitdruck leisten können?

ad 3: Investitionsschutzabkommen

Der Handelsvertrag sieht vor, dass Streitigkeiten zwischen einem Investor und einem Staat nicht im Rahmen der normalen staatlichen Gerichtsbarkeit verhandelt werden. Es sollen spezielle Schiedsgerichte etabliert werden. Diese dreiköpfigen Schiedskammern würden mit Juristen besetzt sein, die normalerweise für große Anwaltskanzleien arbeiten. Solche Schlichtungskammern sind aus einer Vielzahl bilateralen Handelsabkommen bekannt, so dass Erfahrungen mit der Organisation und Arbeitsweise vorliegen. Die ursprüngliche Idee solcher Kammern wird im Allgemeinen so erklärt: Dieses System geht auf eine Zeit zurück, in der westliche Firmen in Staaten investierten, die über kein etabliertes Rechtssystem verfügten. Auf diese Weise sollte dann das Risiko der Investitionen abgesichert werden. Was unter damaligen Bedingungen vernünftig gewesen sein mag, ist heute unangemessen, zumal bei Handelsbeziehungen zwischen den USA und der EU. Den nationalen Gerichten zu misstrauen, wäre schlicht absurd.

Heute geht es offenbar wohl eher um einen Paradigmawechsel: Unternehmen werden in der Hierarchie über Staaten oder Staatengemeinschaften gestellt. Ein exklusiver Club hoch bezahlter Juristen praktiziert als Richter, und zwar in geheimen Verfahren, die überdies noch keine Berufungsmöglichkeiten kennen. Bemerkenswert ist auch, dass diese Anwälte mal die Konzerne vertreten, dann aber in anderen Verfahren in den Schiedsgerichten sitzen.

Wozu das führt, mögen einige Beispiele zeigen:

1. Philip Morris hat Verfahren gegen Antirauchergesetze in Uruguay und Australien angestrengt, nachdem der Konzern vor nationalen Gerichten gescheitert war.

2. Der Energiekonzern Vattenfall will die Bundesrepublik Deutschland wegen der Beschränkungen bei Kohlekraftwerken und wegen der Stilllegung von Atomkraftwerken ebenfalls vor Schiedsgerichten verklagen; es geht um eine Entschädigung in Milliardenhöhe. Denn die Bundesrepublik habe mit ihrer Energiewende mögliche Gewinne des Konzerns vereitelt.
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3. Eli Lilly, ein US-Pharmakonzern verklagt Kanada auf der Basis des NAFTA-Handelsabkommens (USA, Kanada, Mexiko); dabei geht es um die beabsichtige Lizenzierung von Medikamenten, die die Preise für die Menschen in Kanada senken sollten.
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4. 2 Milliarden Dollar soll Ecuador an Entschädigung für US-Konzerne zahlen.
5. 
Abschließend noch ein markantes Beispiel: Als das kanadische Parlament 1997 aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes den Import und Transport eines giftigen Benzinzusatzes verbot, klagte der US-Produzent Ethyl unter Verweis auf das NAFTA-Abkommen auf 201 Mio. Dollar Entschädigung. Kanada stimmte in einem Vergleich der Zahlung von 13 Mio. Dollar zu und zog die Handelsbeschränkungen zurück.

Wichtig ist auch, dass diese Schiedsgerichte nicht nur über Streitigkeiten zu Gericht sitzen, die in der Vergangenheit liegen. Es soll auch darum gehen, dass neue nationale Gesetze die zukünftigen Gewinne eines Konzerns nicht schmälern dürfen; auch in solchen Fällen würde die Schiedgerichtsbarkeit greifen. Dass auf diese Weise die Staaten in ihrer gesetzgeberischen Handlungsfreiheit betroffen sind, leuchtet dann unmittelbar ein.

Dies alles macht deutlich, dass es hier um mehr geht als um sogenannte Investitionsentschädigungen. Die einleitende These „Generalangriff der Konzerne auf Staat und Gesellschaft“ lässt sich eindrucksvoll am Beispiel der Investitionsschutzabkommen empirisch belegen. Dies hat der Präsident der Asea-Brofwn-Bovery-Gruppe, Percy Barnevik, auf seine Weise formuliert: 

Ich definiere Globalisierung als die Freiheit unserer Firmengruppe, zu investieren, wo und wann sie will, zu produzieren, was sie will, zu kaufen und zu verkaufen, wo sie will, und alle Einschränkungen durch Arbeitsgesetze oder andere gesellschaftliche Regulierungen so gering wie möglich zu halten.(6)

ad 4: Abschlussbemerkung

Gerade die Ausführungen zu den geplanten Schiedsabkommen machen deutlich, dass es in diesem Abkommen - TTIP - um mehr geht als eine Optimierung der Handelsbedingungen für die atlantischen Regionen USA und EU. Es geht vielmehr um einen politischen Paradigmawechsel in der Tradition des Neoliberalismus und der Postdemokratie. TTIP ordnet im Rahmen der Neuordnung dieser politischen Szenerie zu Beginn des 21. Jahrhunderts (7) die Machtverhältnisse der drei Kontrahenten Markt, Staat und Großkonzerne neu oder versucht es zumindest. Wenn Crouch von Konzernen spricht, dann meint er nur solche, die auch eine marktbeherrschende Stellung einnehmen und über eine entsprechende Organisationsmacht verfügen. Diese Großkonzerne müssen auch nicht als Einzelakteure auftreten, ihre Interessen werden auch vielfach von Verbänden und LobbyGruppen übernommen, wie die Verhandlungen mit der EU-Kommission zeigen. Wer dies genauer wissen und auch auch die Namen erfahren will, sei auf die geleakte Liste der Konsultationen zwischen EU-Kommission und entsprechenden Lobbygruppierungen verwiesen (vgl. F 1).

Zur Neuordnung der politischen Szenerie gehört nicht nur das Machtstreben der Großkonzerne im Sinne von Crouch, sondern auch eine Neubestimmung des Staates als Institution. Der Staat hat sich in seiner heutigen Erscheinungsform strukturell in der frühen Neuzeit herausgebildet. Wenn der Staat in der Tradition von Hobbes als Leviathan, als mythologisches Seeungeheuer, dargestellt ist, so wird hier nur nur eine seiner Realisierungsweisen versinnbildlicht: Der Staat als unterdrückendes System, etwa als Daten sammelndes Ungeheuer NSA, das die Omnipotenz des Ausforschens und Gedankenlesens anstrebt. Der Staat trat programmatisch aber auch als fürsorgendes System auf, in der verpflichtenden Norm des sozialen Rechtsstaats (Artikel 20 u. 28 des Grundgesetzes). Gerade die gesellschaftlich Schwächeren sind in vielen Bereichen des Daseins auf einen Schutz durch einen Verband angewiesen. Gegen dieses Staatsverständnis hat - verstärkt seit den 70er Jahren des 20. Jahrhundert - die neoliberale Gesellschaftstheorie und ihre Propagandisten in Wirtschaft und Medien mobil gemacht, sie propagieren die Rücknahme des Staatlichen zugunsten umfassender Privatisierungen in vielen Bereichen der Daseinsfürsorge. Dieser Wandel ist Gegenstand vieler Untersuchungen. Verwiesen sei auf den Sonderforschungsbereich Staatlichkeit im Wandel (8), der in einer ganzen Reihe von Einzelstudien diese Entwicklung zu fassen versucht. Die Entwicklung hängt ursächlich mit dem hier besprochenen Handelsabkommen zusammen. Es ist in vielen Teilen Ausfluss des Wandels, wenn auch die Privatisierung hier sich in Form einer Herrschaft der Konzerne manifestiert. Die Versuche, mit Hilfe von Handelsabkommen einen solchen Strukturwandel festzuschreiben, sind nicht auf das TTIP beschränkt. Schon Ende des letzten Jahrtausends war das Multilaterales Investitionsabkommen (MAI) ein vergleichbarer Versuch; und das TTIP, wenn es denn hoffentlich scheitern möge, wird nicht der letzte Versuch der neoliberalen Funktionseliten bleiben.

Anmerkungen und Literaturverzeichnis

(1) Die Liste ist geleakt und im Internet hier zu finden. Es ist die Webseite von Corporate Europe Observatory, einer Organisation mit dem Ziel, die Geheimniskrämerei der EU zu durchbrechen.

(2) Hickel (2014): Die relevanten Zölle belaufen zwischen beiden Handelspartnern belaufen sich in der EU auf 5,2%, in den USA auf 3,5%; nur in wenigen Bereichen (Textilen, Schuhe, Leder, Agrarprodukte) sind diese höher.

(3) Dieses Kapitel folgt im Wesentlichen den beiden im Anschluss genannten Titeln.

(4) Moody, Glyn (2013):

(5) Wallach, Lorin (2013)

(6) Dieses Kapitel stützt sich ebenfalls auf die unter (4) und (5) genannten Titel. 
Das Zitat ist folgender Schrift entnommen: Gerard Greenfield, in: Robert A. Senser (Hrsg.), Human Rights for Workers: Bulletin Nr. V, vom 15. Dezember 2000, www.senser.com. 

(7) vgl. Crouch, Colin (2011) Kap. 3: Marktbeherrschende Konzerne

(8) Verweis auf denSonderforschungsbereich der Universität Bremenu.a.

Hickel, Rudolf (2014): TTIP: Internationale Megakonzerne verhindern die soziale und ökologische Gestaltung der Globalisierung

Moody, Glyn (2013): Das TTIP-Freihandelsabkommen ist ein Angriff auf das Vorsorgeprinzip - In: Carta [newsletter] ( www.carta.info)

Wallach, Lorin (2013): TAFTA - die große Unterwerfung - In: Le Monde diplomatique v. 8.11.2013 ( http://www.monde-diplomatique.de

Erweitertes Literaturverzeichnis und Links:

In den Fußnoten sind die Titel genannt, die unmittelbar herangezogen wurden. Zur Ausarbeitung dieses Textes wurde weitere Artikel gelesen, die in einem seperaten Verzeichnis hier aufgeführt sind. Wenn diese Artikel online zur Verfügung stehen, können sie über das Verzeichnis aufgerufen werden. Es ist eine pdf-Datei, die direkt gelesen, aber auch heruntergeladen werden kann.

(Bernd Zöllner, EuropaAG attac-Kiel)