Menü

Fortsetzung: CETA-Ratifizierungsprozess: Der Stand der Dinge

CETA - ein Abkommen wie das TrojanerPferd
CETA, das ist TTIP durch die Hintertür

Fortsetzung von Seite 1:

Aktuelles Kap.: CETA und die vorläufige Anwendung des Vertrages

Am 15. Februar hat das EU-Parlament das CETA-Freihandelsabkommen auf europäischer Ebene ratifiziert und dabei den Weg für den Ratifizierungsprozess auf nationaler Ebene freigemacht. - Ein anderes Ergebnis wäre bei der  überwältigen neoliberalen Mehrheit eine Überraschung gewesen. - Die Annahme dieses umstrittenen Abkommens in Brüssel bedeutet nach dem Vertragsrecht gleichzeitig die vorläufige Anwendung (s. Kapitel 2 diese Seite) bis der Ratifzierungsprozess abgeschlossen ist. Womit haben wir also zu rechnen? Welche Teile dieses umfangreichen Abkommens kommen in die politische Praxis? Zur Beantwortung dieser Frage konzentrieren wir uns auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es wird von entscheidender Bedeutung sein:
Gegner des CETA-Abkommens haben versucht, mit Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor dem BVG die Bundesregierung daran zu hindern, ihre Zustimmung im Rat der EU zu geben. Diese Zustimmung würde nicht nur den Weg freimachen für den weiteren Ratifizierungsprozess, sondern auch für die vorläufige Anwendung von CETA mit den von Brüssel und Berlin gewünschten Inhalten.
Der Antrag auf ein Stopp wurde zwar im Urteil vom 13.10.2016 abgelehnt, aber - wie häufig bei BVG-Urteilen - entscheidend waren die Auflagen des Gerichts für die Zustimmung der Bundesregierung im Rat der EU. Auf den Punkt gebracht: Wesentliche Forderungen der CETA-Gegner fanden die Zustimmung der Karlsruher Richter.
Die Regierung musste Auflagen hinnehmen, die bei objektiver Betrachtung einer rechtlichen und politischen Niederlage gleichkommen. Die Auflagen im Wortlaut der Presseerklärung des BVG:
- dass ein Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung nur die Bereiche von CETA umfassen wird, die unstreitig in der Zuständigkeit der Europäischen Union liegen, 
- dass bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache eine hinreichende demokratische Rückbindung der im Gemischten CETA-Ausschuss gefassten Beschlüsse gewährleistet ist, und 
- dass die Auslegung des Art. 30.7 Abs. 3 Buchstabe c CETA eine einseitige Beendigung der vorläufigen Anwendung durch Deutschland ermöglicht.

Entgegen der regierungsoffiziellen Lesart sieht das Bundesverfassungsgericht in CETA ein Abkommen, das in wesentlichen Teilbereichen in die innerstaatliche Gesetzgebungskompetenz der BRD eingreift. Dies widerspricht dem Rechtsverständnis des BVG in der Abgrenzung der Souveränitäten zwischen EU und Nationalstaat; anders gesagt, wesentliche Teile des Grundgesetzes müssen vor dem Zugriff der EU geschützt werden. Hierzu sei auf einen entsprechenden Artikel (Spot: EU und Bundesrepublik Deutschland)  auf dieser Seite weiter unten verwiesen. Wer sich näher damit beschäftigen will, sei auf die sog. Solange-Rechtsprechung des BVG verwiesen.
Es folgen einige Erläuterungen zu den drei Punkten der Presseerklärung: 
ad 1) Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts werden die Pflichten der Bundesregierung festgeschrieben, ohne die eine vorläufige Anwendung von CETA verfassungswidrig ist: „Sie [Bundesregierung] wird ihrem Vorbringen nach nicht der vorläufigen Anwendung für Sachmaterien zustimmen, die in der Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland verblieben sind. Dies betrifft insbesondere Regelungen zum Investitionsschutz, einschließlich des Gerichtssystems (Kapitel 8 und 13 CETA), zu Portfolioinvestitionen (Kapitel 8 und 13 CETA), zum internationalen Seeverkehr (Kapitel 14 CETA), zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen (Kapitel 11 CETA) sowie zum Arbeitsschutz (Kapitel 23 CETA). Die Bundesregierung hat in den Verhandlungen nicht dafür gesorgt, dass diese Auflagen erfüllt werden. Einseitige Zusatzerklärungen reichen dafür nicht aus, stattdessen muss der Vertragstext selbst geändert werden.“ So von Sahra Wagenknecht auf den Punkt gebracht. Wer die genannten Bereiche näher betrachten will, ohne den Vertragstext zu bemühen, sei auf einen informativen BlogEintrag verwiesen (4)
ad 2). Auch diese Bedingung löst eine zentrale Forderung der CETA-Gegner ein. Nach der Vorstellung der CETA-Unterhändler wäre es möglich, den Vertragstext an den gewählten Volksvertretern vorbei zu ändern. Diese undemokratische Praxis entspricht den neoliberalen Verständnis von Politik, die immer mehr Kompetenzen auf die Exekutiven zu verlagern sucht. Einzelseiten in der Sache sind in dem genannten Blog ausführlich erläutert.
ad 3) Das zielt darauf, die Beendigung der vorläufigen Anwendung durch die Bundesrepublik völkerrechtlich verbindlich zu verankern und sich nicht auf irgendwelche weichen Zusatzerklärung, wie die Bundesregierung es wollte, zu verlassen.
Nicht berücksichtigt sind weitere Einschränkungen, die von anderen Staaten ca. 30 Zusatzerklärungen, die Bestandteil des Vertrages werden, eingebracht sind. Hier soll an den politischen Kampf der Wallonie gegen das ursprüngliche Abkommen erinnert werden. Auf die Regierung und das Parlament dieser belgischen Region wurde ein knallharter Druck aus Brüssel ausgeübt, dem sich die MainstreamPresse in Deutschland anschloss. 

Die Studie von Beginn an:

CETA UND Der RATIFIZIERUNGsProzess 

1. Die EU oder wie bringe ich ein Abkommen geräuschlos über die rechtlichen Hürden?
Am 30.10.2016 haben EU-RatsP Tusk, EU-KommissionsP Juncker und der kanadische P Trudeau (P=Präsident, alles Präsidenten, vgl. dazu Enzensberger unter (1)) ihre Unterschriften unter das umkämpfte Handelsabkommen CETA (EU - Kanada) gesetzt; nach dem Bestimmungen des Lissabonvertrages ist nun das EuropaParlament am Zuge. Die Beteiligung dieses (mit eingeschränkten (2) Kompetenzen bedachten) Parlaments am Ratifizierungsprozess ist vergleichsweise bescheiden: Die Art seiner Beteiligung ergibt sich aus den Art. 207 u. 208 des LissabonVertrages. Für CETA gilt das sog. ordentliche Gesetzgebungsverfahren; daraus folgt, dass es als EU-Abkommen der Zustimmung des EP (EuropaParlament) bedarf. In der mainstream-Presse wird berichtet, dass es im EU-Parlament einige Rangeleien gegeben hat, und zwar über die Frage, welche Ausschüsse des Parlaments mit CETA befasst sein sollen und welche nicht (3) oder ob vor der Abstimmung der Europäische Gerichtshof das Abkommen prüfen solle, wie es die Grünen oder Linken fordern. (so Spiegel Online v. 22.11. u.a.) Diese Anträge auf eine gründlichere Prüfung des Abkommens durch die Legislative wurden von der fetten Mehrheit der Christdemokraten, Konservativen und Sozialdemokraten abgelehnt. So realisiert sich die Stunde der Parlamente, wie die aktuellen Größen der SPD (Gabriel, Oppermann u.a.) lauthals im Vorfeld tönten...

Ein Grund zur Freude für die Befürworter dieses Abkommens? Wohl kaum, denn selbst ideologisch auf sog. Freihandel getrimmte Zeitungen wie FAZ jubeln nur verhalten. Und die Zeitung für anspruchsvolle Köpfe (frühe Fehleinschätzung, über die sich Kritiker in den 60ern des letzten Jahrhunderts schon amüsierten (4)), plädiert ganz unverblümt dafür (Artikel von H. Kafsack), in Zukunft die Möglichkeiten der Kritiker institutionell zu beschneiden. Warum auch Regionen oder gar Bevölkerungen in den Entscheidungsprozess einbeziehen, das ist der nicht ausgesprochene Gedanke der politischen Klasse.

Aber gemach! Sind die Unterschriften unter diesen Vertrag wirklich so ein Sieg für die Befürworter, wie es oberflächlich scheinen mag? Betrachten wir das Geschehene einmal genauer … 

2. EU-Kommission: Tarnen, tricksen, täuschen

Vom RatsP Juncker ist folgender Ausspruch überliefert: Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab; ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt. 
Dies ist auch seine Vorgehensweise bei CETA:. Als der RatsP Ende Juni - also zu Beginn des Ratifizierungsprozesses -  verkündete, er sei (unter Verweis auf den EU-Rechtsdienst) zu dem Schluss gekommen, CETA sei ein reines EU-Abkommen (= EU-Only) erntete er europaweit Kritik, selbst bei CETA - Befürwortern wie SPD-Chef Gabriel. Die Kanzlerin allerdings äußerte Verständnis (so Die Welt). Ein EU-Only-Abkommen lässt sich wesentlich glatter und geräuschloser ratifizieren als ein gemischtes Handelsabkommen, bei dem alle Einzelstaaten ebenfalls zu den nationalen Bestimmungen beschließen müssen (5). Letzteres ist ein Prozess, der sich jahrelang hinziehen kann und dessen Ausgang ungewiss ist. Nach dem öffentlichen Protest ließ sich der Juncker darauf ein, CETA als Gemischtes Abkommen anzuerkennen. Aber ein kleines Hintertürchen lies er sich noch offen: Handelsabkommen werden in der Regel schon vor der Ratifizierung angewandt, was bei Fachjuristen zwar teilweise umstritten, aber gängige Praxis ist (6). Folglich könnte CETA als EU-Only mit all seinen umkämpften Bestimmungen politische Praxis werden, wenn noch die nationalen Parlamente um die nationalen Ratifizierungen streiten. Es gibt sogar qualifizierte Rechtsgutachten, die behaupten, dass sich der Vorläufigkeitsstatus perpetuieren könnte, wenn es mit den nationalen Ratifizierungen irgendwo zum Stillstand käme.(7) Die US-Konzerne könnten also ihre milliardenschweren Klagen gegen europäische Staaten vor den Schiedsgerichten führen und Fakten in ihrem Sinne schaffen, wenn sich die nationalen Europäer noch über die Rechtmäßigkeit von CETA stritten. Eine elegante Lösung, die dem Juncker vorschwebte, als er CETA nur über die EU ratifizieren wollte. Die vorläufige Anwendung eines EU-Only-Abkommens würde das gesamte Abkommen umfassen und damit auch so umstrittene Inhalte wie die Schiedsgerichtsbarkeit. Merkel hat das offenbar als geschicktes Vorgehen erkannt, als sie Verständnis äußerte (s.o.), während der vergleichsweise derbere Gabriel gegen Junckers Sichtweise protestierte. Wäre Junckers ursprünglicher Plan erfolgreich gewesen, hätte Gabriel sich die Auseinandersetzung mit mit der widerspenstigen SPD-Parteibasis und den Gewerkschaften ersparen können. (8).
Nachdem nun der Königsweg zu einem problemlos ratifizierten CETA blockiert war, musste sich die EU auf den umständlichen und schwierigeren Ratifizierungspfad über die Nationalstaaten einlassen (8). 

Anmerkungen

Spot: EU und Bundesrepublik Deutschland

DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT GEWICHTET EU UND BRD

"Das Grundgesetz ermächtigt mit Art. 23 GG zur Beteiligung und Entwicklung einer als Staatenverbund konzipierten Europäischen Union. Der Begriff des Verbundes erfasst eine enge, auf Dauer angelegte Verbindung souverän bleibender Staaten, die auf vertraglicher Grundlage öffentliche Gewalt ausübt, deren Grundordnung jedoch allein der Verfügung der Mitgliedstaaten unterliegt und in der die Völker - das heißt die staatsangehörigen Bürger - der Mitgliedstaaten die Subjekte demokratischer Legitimation bleiben."

Zitierung: BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30.6.2009, Absatz-Nr. (1 - 421), dieses Urteil bezog sich auf Klagen zur Rechtmäßigkeit des Lissabon-Vertrages und definiert den Begriff eines Staatenverbundes und gewichtet das Verhältnis zwischen EU und Einzelstaaten. Bei der völligen neoliberalen Ausrichtung der EU ist dies noch ein Hoffnungsschimmer, weil das Grundgesetz immer noch einige Widerstände ermöglicht. Beispiel: Anders als der Lissabon-Vertrag der EU (schreibt eine neoliberale Wirtschaftsordnung fest) ist in dem Grundgesetz KEINE Wirtschaftsordnung festgelegt, auch wenn interessierte Kreise immer wieder in die Richtung einer Festschreibung argumentieren.

Diese Sichtweise des BVG könnte bei der Verhinderung von CETA wichtig werden.

Aktuelle Informationen zu CETA und TTIP

CETA in die Mülltonne

CETA: Das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada in kritischer Sicht

Schriftliche Zusammenfassung eines Vortrages, gehalten von Dr. Bernd Zöllner im November 2016 in Kiel vor dem Sozialverband Deutschland, Kreisverband Kiel. Dieser Vortrag wurde nachträglich vom Verfasser in eine schriftliche Form gebracht und wendet sich vornehmlich an LeserInnen, die mit dem Thema nicht so vertraut sind.

Hier als pdf_Datei zu lesen oder herunterzuladen.

Faire Handelsverträge sind möglich, aber von den Neoliberalen verhindert

Faire Handelsvertäge: Für und Wider im Bundestag

Für solidarische Assoziierungsabkommen der EU mit den zentralamerikanischen Staaten und den Staaten der Andengemeinschaft - Deutscher Bundestag Drucksache 16/5045
Antrag der LINKEN

Die Reden (Tagesordnungspunkt 23 des Sitzungstages, s. Anlage 14) wurden auf Grund einer interfraktionellen Vereinbarung zu Protokoll gegeben.
Hier können die Reden nachgelesen werden. 

Informationen zum EU-Lateinamerika-Gipfel, der vom 11. bis 13. Mai 2006 in Wien: T1T2T3 

Hintergrundinformation:
Dem Neoliberalismus ist es gelungen, auf dem Gebiet der Handelsabkommen die positiven Begriffe zu besetzen: Freier Handel, freier Verkehr von Waren, keine Handelsbarrieren etc. Dagegen sind Zollschranken, Zölle oder Protektionismus im Verständnis von vielen negativ besetzt. Die geschichtliche Wirklichkeit allerdings ist wesentlich differenzierter. So hat Ulrike Herrmann (Wirtschaftsredakteurin) in ihrer informativen Schrift "Freihandel. Projekt der Mächtigen" nachweisen können, dass die traditionellen Industrieländer eben nicht durch Freihandel ökonomisch mächtig wurden, sondern im Gegenteil: durch Protektionismus. Empirische Untersuchungen zeigen, dass Freihandel - besonders heute - nur den Mächtigen nutzt. Sie können die Kapitel ihrer Schrift, in denen sie den Beweis antritt, hier nachlesen. Ulrike Herrmanns Studie ist überdies noch eine kritische Einführung in die Theorie des Freihandels und hilft zum Verständnis der Diskussion um TTIP und CETA.

EU-Handelspolitik und die Folgen

ALTERNATIVE HANDELSPOLITIK - EINE WELT JENSEITS VON TTIP, CETA & CO IST MÖGLICH

Die Vorbehalte der Bevölkerung gegen TTIP, CETA nehmen zu, aber: Weniger bekannt in der Öffentlichkeit sind die verheerenden Auswirkungen bestehender Handelsverträge, besonders zweiseitiger Verträge, die von der EU mit afrikanischen Staaten abgeschlossen wurden und werden. Um es auf eine kurze Formel zu bringen: Diese Handelsverträge sorgen dafür, dass die Flüchtlingsströme aus den afrikanischen Ländern anschwellen. Die EU und ihre Politiker, die deutsche Regierung eingeschlossen, sind für massenweises Elend in Afrika verantwortlich. Wenn die Kanzlerin sich als die Beschützerin der Flüchtenden im letzten Jahr feiern ließ und gleichzeitig den Knebelverträgen mit afrikanischen Staaten über die europäischen Institutionen zustimmt, wie passt das ohne Heuchelei zusammen?
Wie aber sähe eine Handelspolitik aus, die nicht im Dienste von Profit und Macht stünde, sondern Mensch und Umwelt dienen würde?
Eine Antwort gibt der Entwurf für ein solidarisches Handelsabkommen zwischen den lateinamerikanischen Staaten und der EU, der von der Partei Die LINKE in den Bundestag eingebracht wurde. Das war im April 2007, also schon lange Zeit her, aber immer noch aktuell und das gerade in den Zeiten von TTIP und CETA. Lesenswert ist auch, wie die neoliberal ausgerichteten Parteien im Bundestag auf diesen Antrag reagierten.
Hier können Sie Antrag und Debatte im Einzelnen verfolgen (wird eingerichtet). Dort finden sich auch Zusatzmaterialien, um den politischen Kontext zu verfolgen.

Die neoliberalen Zuchtmeister Europas oder die Unterwerfung Griechenlands

Die demokratiefeindliche Strategie der Neoliberalen mit dem Zuchtmeister Deutschland

In der Netzzeitschrift le Bohémien hat der freie Journalist Jonas Wollenhaupt einen Artikel (Das Ende der Demokratie) veröffentlich, aus dem hier ein bemerkenswerter Absatz zitiert sei:

"Interessant ist, dass die postdemokratischen Verhältnisse, die es nicht nur in Griechenland gibt, in der Regel sehr verschleiert sind. In Griechenland treten sie nun aber offen zum Vorschein. So hat Syriza mit seinem Programm der Resozialdemokratisierung einen qualitativen Unterschied zum Neoliberalismus angeboten, wodurch sofort die Grenzen der Demokratie gezeigt wurden – sie darf eben nur so weit gehen, dass das Martkgeschehen nicht gestört wird. Der Putsch des Kapitals zeigt die Unvereinbarkeit von Demokratie und Kapitalismus. In unseren Zeiten, in denen das Kapital aus inneren Bewegungsgesetzen heraus gar nicht anders kann, als maximalen Profit aus den Menschen zu pressen, ist selbst ein sozialdemokratischer Kapitalismus – der Good Cop – nur noch Utopie."

Oder auf eine kurze Formel gebracht: Wir erleben die marktkonforme Demokratie nach Merkel in ihrer brutalen Praxis. Und die Sozialdemokraten treffen wieder einmal eine historische Fehlentscheidung und trotteln den Marktradikalen hinterdrein. Den gesamten Artikel von Wollenhaupt können Sie hier lesen. 

 

Stand together against Austerity