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Keine weitere Bodenversiegelung

Eine übermäßige Bodenversiegelung hat unmittelbare Auswirkungen auf den Wasserhaushalt: Regenwasser kann weiniger gut versickern und die Grundwasservorräte auffüllen. Und es steigt das Risiko zu örtlichen Überschwemmungen bei starken Regenfällen.

Das Kleinklima wird negativ beeinflusst: Versiegelte Böden können kein Wasser verdunsten, weshalb sie im Sommer nicht zur Kühlung der Luft beitragen. Und sie sind als Standort für Pflanzen ungeeignet. Diese fallen somit als Wasserverdunster und als Schattenspender aus.

Vor allem wird die natürliche Bodenfruchtbarkeit durch eine Versiegelung der Böden massiv beeinträchtigt: Die Bodenfauna geht zugrunde, die entscheidend für den Erhalt und die Neubildung von fruchtbaren Böden ist.

Bodenversiegelung ist nur schwer und mit hohen Kosten zu beseitigen. Auch nach einer Entsiegelung bleibt die natürliche Struktur des Bodens gestört. Eine neue Bodenfauna und damit die natürliche Bodenfruchtbarkeit bildet sich nur über lange Zeiträume und oft nicht in der vorherigen Qualität.

Die Forderungen der Vernetzungsgruppe gegen die Bodenversiegelung an der Saarstraße:

Neuversiegelungen bedrohen das Leben in unserer Stadt!

Ein Zusammenschluss zahlreicher Umwelt- und Klimaschutzgruppen vertritt unter anderem folgende Forderungen und Anregungen zum geplanten Bebauungsgebiet für ein Biotechareal an der Saarstraße.

Mainz gehört mit Wiesbaden ou den heißesten Landeshauptstädten Deutschlands — Tendenz steigend! Deswegen:

  • Keine Verinngerung der Kaltluftzufuhr durch Neuversiegelung
  • Erhalt und Erweiterung der Kaltluftentstehungsgebiete sowie der Grundwassererneuerungsgebiete
  • Erhalt großflächiger, wertvoller und fruchtbarer Ackerflächen
  • Vollumfängliche Berücksichtigung des Artenschutzes
  • Ergebnisoffene Betrachtung von Alternativstandorten, z.B.
    • Prüfung bereits versiegelter Gebiete
    • Erwägung regionsübergreifender Konzepte
    • Standortmanagement für Leerstand, damit Innenstadtkonzepte in die Betrachtung einbezogen werden können
  • Kein Abwägen von Klimabelangen in Bezug auf andere Interessen